Mietrecht

Schönheitsreparturen

Der entscheidungsfreudige VIII. Senat des Bundesgerichtshofes verblüfft immer wieder durch seine "eigenwilligen" Entscheidungen selbst erfahrene Volljuristen. Wir erklären Ihnen, ob und wie Schönheitsreparaturen wirksam vereinbart werden können. Die Wesenlichkeitsgrenze gilt immer nur so lange, wie der BGH nichts anders entscheidet. Danach fällt man auf die gesetzliche Regelung § 538 BGB zurück - kaum jemand bemisst diesem Umstand die gebührende Aufmerksamkeit zu. Wie würde wohl ein Vermieter reagieren, wenn plötzlich sein Mieter die Renovierung seiner Wohnung verlangen würde ?

Endrenovierungsklausel

Können Sie eine Endrenovierungsklausel vereinbaren ? Wir erklären Ihnen was geht.

Tierhaltung

Bei der Klausel der Tierhaltung ist die Formulierung in den meisten Formularstandardverträge unwirksam. Eine einheitlich wirksame Formulierung hat der BGH abgelehnt. Es gilt eine individuelle Vereinbarung zu treffen.

Betriebskostenabrechnung

Zunächst sollte man dem Mieter erklären, dass die Betriebskosten nicht zur Bereicherung des Vermieters erstellt werden. Es sind durchlaufende Kosten, die angefallen sind. Die unterschiedlichen Interessen hat die Mietrechtsreform von 2001 versucht zu erleichtern. Ob das gerechter ist, mag jeder für sich entscheiden. Tatsache ist, dass viele - weder Mieter noch Vermieter - ihre Rechte und Pflichten nicht genau kennen und es oftmals an der richtigen Kommunikation mangelt. 2011 steht eine neue Mietrechtsreform auf dem Programm. Wir erklären Ihnen Ihre Rechte, als Mieter oder Vermieter und weshalb es für den Vermieter wichtig ist, so schnell wie möglich abzurechnen.

Mängel und Mietminderung

Bevor Sie eine Mietminderung nach § 536 BGB erwägen, sollten Sie sich folgen Fragen beantworten:

Ist es eine unwesentliche Beeinträchtigung ?

Dann gilt, kein Unterlassungsanspruch und kein Geldausgleich.

Ist es eine wesentliche Beeinträchtigung ?

Dann muss man sich fragen, ist es eine ortsübliche oder nicht ortsübliche Nutzung.

Ist es eine ortsübliche Nutzung ?

Keinen Unterlassungsanspruch eventl. Geldausgleich.

Ist es eine nicht ortsübliche Nutzung ?

Hat man einen Unterlassungsanspruch.

Welche Möglichkeiten hat der Mieter ?
  1. Mietminderung
  2. Zurückbehaltungsrecht
  3. Ersatzvornahme
  4. Schadensersatz
  5. Auf Mängelbeseitigung klagen
  6. Kündigung

Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel in Pro-Wohnen: Artikel lesen

Heizkostenverordnung

Ist Ihnen bekannt, dass sich die Heizkostenverordnung ab dem 01.01.2009 geändert hat ? Energiesparer sollen mehr gefördert werden. Der Ablesebeleg der Messdienstleister, für den Mieter, ist endlich Pflicht. Lassen Sie sich diese Neuerung von Ihrem Messdienstleister extra berechnen - obwohl es früher Usus war ?

Für das Abrechnungsjahr 2008 (auch wenn der Abrechnungszeitpunkt in das Jahr 2009 fällt) gilt noch die alte Heizkostenverordnung. Ab 2014 benötigen Sie einen Warmwasserzähler sowie elektronische Messgeräte für Ihre Heizung.